AGB

AGB von Login Kurier

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für den Gütertransport durch Login Kurier. Sämtliche Ansprüche des Auftraggebers gegen Login Kurier verjähren in sechs Monaten nach Ablieferung des Transportgutes.
  2. Die Güterbeförderung unterliegt dem Transportrecht im HGB, soweit nicht im folgenden abweichende Regelungen getroffen werden. Bei der internationalen Güterbeförderung gelten die Bestimmungen der CMR.
  3. Zur Durchführung des Transportauftrages gelten die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, Absenders oder Empfängers nur, wenn sie schriftlich von Login Kurier bestätigt werden.

2. Leistungen / Entgelte

  1. Befördert werden alle Güter, die sich für die Beförderung mit Kraftfahrzeugen bis 16to zulässigem Gesamtgewicht - mit Anhänger darüber - eignen. Die Beförderung von Gütern mit besonderem Wert, wie z.B. Gold, Schmuck, Geld, Münzen, Urkunden, Kunstgegenstände usw. müssen gegen gesonderte Berechnung über Login Kurier versichert werden. Der Transport gefährlicher Güter, die der Verordnung über die Beförderung von Gefahrgut auf der Straße -GGVS/ADR- und besonderer Kennzeichnungspflicht unterliegen, muss vom Versender entsprechend angemeldet und deklariert werden.
  2. Vor der Annahme von Sendungen ist Login Kurier nicht verpflichtet den Inhalt von Sendungen zu überprüfen.
  3. Login Kurier ist berechtigt Unterauftragnehmer einzusetzen. Die Auswahl von Transportweg und Transportart obliegt Login Kurier, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
  4. Die Höhe des Entgeltes für die Beförderungsleistung richtet sich nach der gültigen Preisliste von Login Kurier oder entsprechenden schriftlichen Sondervereinbarungen.

3. Übernahme / Ablieferung / Frachtpapiere

  1. Der Absender stellt das Beförderungsgut mit Frachtpapier oder Lieferschein bereit und, wie auch der Empfänger, wenn nötig entsprechende Ladehilfen.
  2. Für die Be-/Entladung ist je Transportauftrag die Ladezeit gem. der gültigen Preisliste beinhaltet. Für darüber hinausgehende Warte-/Ladezeiten steht Login Kurier Standgeld entsprechend der gültigen Preisliste zu.
  3. Das Beförderungsgut wird dem Empfänger bzw. seinen Erfüllungsgehilfen gegen Quittung übergeben. Der Rechnungsempfänger erhält mit der Rechnung diesen Zustellnachweis, sowie einen Durchschlag des Frachtpapiers bzw. Lieferscheins.
  4. Paletten oder andere Ladehilfsmittel werden grundsätzlich nicht getauscht. Verlangt der Absender oder Empfänger den Austausch, wird dieser Tausch auf dem Login Kurier Frachtpapier quittiert. Diese Quittung allein ist bindend für eine evtl. Berechnung.

4. Haftung

  1. Login Kurier haftet national nach HGB und international nach CMR. Die gesetzlichen Vorgaben gem. DSGVO werden durch uns eingehalten.
  2. Die Höchsthaftung nach HBG ist für Verlust, Teilverlust, Beschädigung oder Teilbeschädigung der Sendungen auf einen Betrag von 8,33 SZR pro Kilogramm und je Schadenereignis auf insgesamt bis zu 50.000 € begrenzt. Eine höhere Haftung kann gesondert schriftlich vereinbart werden.
  3. Für Schäden und Lieferfristüberschreitungen aufgrund höherer Gewalt oder aus sonstigen nicht im Verantwortungsbereich von Login Kurier liegenden Ursachen (z.B. Streiks, Krieg, Unwetter, Verkehrsbehinderungen, usw.) besteht keine Haftung. Für Schäden die aus Lieferfristüberschreitungen entstehen, haftet Login Kurier nur bei Vorsatz oder grobem Verschulden. Derartige Schadenersatzansprüche sind auf die Höhe der Transportvergütung beschränkt.

5. Internationale Transporte und Dokumente

  1. Der Versender stellt alle zur Zollabfertigung erforderlichen Dokumente und ist für deren Inhalt verantwortlich. Der Versender ist sich bewusst, dass unrichtig abgegebene Erklärungen zivil- und strafrechtliche Konsequenzen, einschließlich Beschlagnahme und Verkauf der Ware haben können.

6. Gerichtsstand

  1. Ansprüche bestehen nur gegenüber Login Kurier. Gerichtsstand ist für beide Seiten der Sitz von Login Kurier.

7. Schlussbestimmungen

  1. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.

Stand: Mai 2018